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Vorsorge für einen würdevollen
Ernstfall. In den letzten Jahren ist die Bedeutung von Patientenverfügungen deutlich gestiegen. Im Falle schwerwiegender Erkrankungen ist es heute üblich geworden, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden sollen. Dies bezieht sich vor allem auf lebenserhaltende Maßnahmen, wenn keine Aussicht auf ein als "würdig" empfundenes Leben besteht oder der natürliche Sterbeprozess bereits eingesetzt hat.
Obwohl niemand gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Patientenverfügung zu haben, sollte jeder diese in Erwägung ziehen. Im Falle, dass Sie sich nicht mehr verständlich äußern können, bietet die Patientenverfügung eine klare Kommunikationsmöglichkeit mit Ihrem Arzt.
Solange Sie in der Lage sind, Ihre Zustimmung zu geben und Ihren Willen mitzuteilen, ist die Patientenverfügung nicht bindend. Sie haben das Recht, Ihrem Arzt direkt zu sagen,
was Sie möchten, und sogar eine bestehende Patientenverfügung zu widerrufen.
Wenn jedoch keine klaren Entscheidungen getroffen wurden, müssen die Hinterbliebenen dies übernehmen. Diese Situation kann vermieden werden, indem man eine Patientenverfügung hinterlegt hat. Dadurch werden nicht nur die eigenen Wünsche respektiert, sondern auch Angehörige von einer belastenden Entscheidung entlastet.
Zentrale Regelungen in Ihrer Patientenverfügung
Die zentralen Regelungen in einer Patientenverfügung betreffen ärztliche und pflegerische Maßnahmen, wie beispielsweise Lebenserhaltung, Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung und Organspende.
Durch die Patientenverfügung bestimmen Sie den Umfang der medizinischen Maßnahmen, denen Sie zustimmen. Dabei liegt die Entscheidung allein in Ihrer Hand.
Wichtig ist, in welchen Situationen Sie diese Maßnahmen erlauben oder verbieten möchten. Daher sollten Sie klar angeben, in welchen Fällen bestimmte Behandlungen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Zum Beispiel, ob Sie in bestimmten Situationen wiederbelebende Maßnahmen wünschen oder nicht.
Rechtsverbindliche Patientenverfügung
In Spanien ist die Erstellung einer Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Damit der Patientenwille verbindlich für den behandelnden Arzt ist, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung vor einem spanischen Notar zu errichten, da dies die Gewähr dafür bietet, dass die erforderlichen Formvorschriften ordnungsgemäß eingehalten wurden.
Es ist darüber hinaus von großer Bedeutung zu betonen, dass eine deutsche Patientenverfügung, die ins Spanische übersetzt wird und dabei die vorgeschriebenen Formvorschriften nicht einhält, in Spanien rechtlich unwirksam ist. Ärzte und Krankenhäuser werden solche nicht konformen Verfügungen nicht anerkennen und entsprechend nicht beachten. Daher ist es entscheidend, sicherzustellen, dass die
Patientenverfügung den gültigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, um im Ernstfall die gewünschte Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Vertreterwahl und Ersatzvertreter
Es ist ratsam, eine Person des Vertrauens als Vertreter zu benennen, die sicherstellt, dass Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen respektiert werden. Dies kann der Lebensgefährte oder ein Familienmitglied, vorzugsweise die Kinder, sein.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, tritt der benannte Vertreter in Aktion. Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Vertreter rechtlich verpflichtet ist, die in
der Patientenverfügung festgelegten Wünsche zu respektieren.
Es ist jedoch zu beachten, dass der ausgewählte Vertreter aus gesundheitlichen oder
persönlichen Gründen ausfallen kann, was die Vertretung unmöglich macht. Es empfiehlt sich daher, einen Ersatzvertreter für den Wunschvertreter zu benennen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung Ihrer Wünsche reibungslos erfolgen kann.
Organspende: Spaniens Erfolg mit der Widerspruchslösung
Die Organspende ermöglicht es, anderen Menschen das Leben zu retten oder ihre Gesundheit zumindest zu verbessern. Es gibt keine Altersgrenze für Organspenden. Der rechtliche Maßstab für eine Organspende ist der Hirntod.
In Spanien ist die Organspende nach dem Prinzip der „Widerspruchslösung“ geregelt. Seit 1989 praktiziert Spanien die Widerspruchslösung und ist weltweit führend bei Organspenden. Das bedeutet, dass Organe entnommen werden dürfen, sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich in einer Patientenverfügung widersprochen hat. In Deutschland und der Schweiz hingegen erfolgt die Organentnahme nur, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt
hat, zum Beispiel durch einen Organspendeausweis oder durch die Einwilligung der Angehörigen.
Wenn Sie keine Organentnahme wünschen, sollte dies schriftlich in Ihrer Patientenverfü-
gung festgehalten werden.
Aktive Sterbehilfe in Spanien legalisiert
Spanien hat im Juni 2021 die aktive Sterbehilfe legalisiert und ist damit das vierte Land
in Europa, nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, das diese Regelung einführt.
Mit dieser Gesetzgebung können Ärzte in Spanien nun aktive Sterbehilfe für Patienten
durchführen, die unter unerträglichen Schmerzen leiden und keine Aussicht auf Heilung haben. Dies ist ein bedeutender Schritt für die Würde und Selbstbestimmung von Patienten in Spanien.
Die Legalisierung erlaubt sowohl Beihilfe zum Suizid als auch aktive Sterbehilfe durch
die beabsichtigte Herbeiführung des Todes. Dies markiert einen deutlichen Unterschied zu Deutschland, wo die aktive Sterbehilfe grundsätzlich verboten ist. Sowohl die aktive Tötung als auch die aktive Tötung auf Verlangen sind strafrechtlich untersagt, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist bisher die passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt. Die passive und indirekte Sterbehilfe beinhaltet lebensverkürzende und schmerzlindernde Maßnahmen. Dies könnte beispielsweise der Verzicht auf Ernährung oder die Verwendung äußerst stark schmerzstillender Medikamente beinhalten.
Insgesamt ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Themen Leid, Krankheit und Tod auseinanderzusetzen
Individuelle Verfügungen statt vorgefertigte Musterformulare
Leider bergen viele vorgefertigte Musterformulare, die lediglich Ankreuzen erlauben, einige Risiken. Ein Kernproblem bei Ankreuzformularen ist ihre Interpretationsvielfalt.
Wenn lediglich Kreuzchen gesetzt werden, kann dies später zu Missverständnissen führen. Daher ist es essenziell, klare und verständliche Formulierungen zu wählen, die Ihre Wünsche und Behandlungsziele deutlich kommunizieren.
Um die Schwierigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, wird dringend empfohlen, auf Formularmuster zu verzichten und stattdessen individuelle Verfügungen durch einen rechtskundigen Fachmann erstellen zu lassen. Dieser Schritt dient nicht nur der Vermeidung von Formfehlern, sondern insbesondere auch der Verhinderung inhaltlicher Fehler.
Richtige Aufbewahrung von Patientenverfügungen
Für den Ernstfall ist es entscheidend, dass Ärzte schnell über eine Patientenverfügung informiert werden können. Ein wichtiger Rat dabei ist, mehrere Kopien der Verfügung an verschiedenen Orten zu hinterlegen. Dies gewährleistet, dass die Information im Notfall
rasch zugänglich ist.
Es ist dringend zu raten, die Patientenverfügung keinesfalls in einem Safe aufzubewahren, da dies den schnellen Zugriff erschweren oder sogar unmöglich machen könnte. Der eigentliche Zweck einer Patientenverfügung besteht darin, Dritten einen einfachen Zugang zu den individuellen Wünschen und Entscheidungen des Betroffenen zu ermöglichen. Daher ist es im eigenen Interesse, frühzeitig für
eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Dies stellt sicher, dass im Bedarfsfall eine reibungslose Umsetzung gewährleistet ist.
Widerruf einer Patientenverfügung
Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihre Patientenverfügung noch Ihren aktuellen Einstellungen und Vorstellungen entspricht. Die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung zu ändern oder ganz zu widerrufen, steht Ihnen jederzeit offen, insbesondere wenn Sie feststellen, dass sie nicht mehr Ihren aktuellen Vorstellungen entspricht. Ein Widerruf oder eine Änderung kann auch mündlich erfolgen, doch aufgrund der fehlenden Nachweisbarkeit ist diese Vorgehensweise wenig ratsam.
Unser Tipp
Um optimal für die eigene Zukunft vorzusorgen, sollte man verschiedene rechtliche Dokumente in Erwägung ziehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Die Kombination dieser Dokumente bildet gemeinsam mit dem Testament ein starkes Vorsorgepaket.
Unabhängig von Ihrer aktuellen Lebenssituation raten wir zu einer Beratung durch einen
fachkundigen Berater. Diese Beratung ermöglicht es, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen einzugehen.
Foren im Internet können zwar scheinbar einfache Lösungen bieten, doch aufgrund von Erfahrungen haben wir festgestellt, dass hier oft unzuverlässige Informationen zirkulieren. Vertrauen Sie nicht blind auf Empfehlungen aus Online-Diskussionen. Insbesondere in medizinischen und rechtlichen Fragen sollten Informationen aus Internetquellen mit Vorsicht genossen werden. Oftmals sind Antworten von Laien verfasst und spiegeln nicht immer die Realität oder den aktuellen rechtlichen Stand wider.
Fazit
Es existiert keine universelle Lösung, da jeder eine unterschiedliche Haltung, Vorstellung
und individuelle Wünsche bezüglich des Todes und medizinischer Maßnahmen hat. Um
eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, ist es unerlässlich, den Rat eines Experten einzuholen. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung ist die präzise Befolgung der spanischen Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Insgesamt ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Themen Leid, Krankheit und Tod auseinanderzusetzen, um sowohl die eigene Autonomie als auch die Unterstützung der Familie in herausfordernden Zeiten zu gewährleisten.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Artikel lediglich einen Überblick über die Möglichkeit zur Vorsorge für einen würdevollen Ernstfall und die gesetzlichen Regelungen einer Patientenverfügung bietet und keine individuelle Beratung ersetzen kann. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung wird dringend empfohlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Als erfahrene Berater sind wir darauf spezialisiert, rechtswirksame Dokumente wie Vollmachten und Verfügungen zu formulieren. Wir erstellen für Sie eine Patientenverfügung in Spanisch und Deutsch, damit Sie stets genau wissen, was Sie beim Notar unterzeichnen.