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Das Modelo 720, offiziel als "Declaración informativa sobre bienes y derechos situados en el extranjero" ( Informative Erklärung über im Ausland befindliche Güter und Rechte), bekannt, ist ein Steuerformular in Spanien, das von Residenten eingereicht werden muss, wenn ihre im Ausland gehaltenen Vermögenswerte bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Im Jahr 2012 führte die spanische Regierung unter Mariano Rajoy das Modelo 720 ein. Ziel dieses Formulars ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Kapitalflucht. Die Abgabe dieser Erklärung ist eine reine Meldepflicht und zieht zunächst keine direkten Steuerforderungen nach sich. Dieser Fachartikel beleuchtet die Anforderungen, die mit dieser Deklaration verbunden sind, und gibt wertvolle Einblicke in die notwendigen Unterlagen und Informationen, die für eine konforme Einreichung erforderlich sind.
Hauptkategorien von Vermögenswerten
Das Modelo 720 erfasst drei Hauptkategorien von Vermögenswerten: Bankguthaben, Wertpapiere und Immobilienrechte. Für jede dieser Kategorien gilt eine Meldeschwelle von 50.000 €. Wird diese Grenze in einer der Kategorien überschritten, muss eine Meldung erfolgen.
1. Ausländische Konten bei Finanzinstituten: Dies umfasst alle Arten von Konten, wie Girokonten, Sparkonten und Einlagenkonten, die bei Banken oder anderen Finanzinstituten im Ausland geführt werden. Für Konten bei ausländischen Finanzinstituten gilt eine Meldepflicht, wenn der Saldo am 31. Dezember oder der durchschnittliche Saldo im letzten Quartal des Jahres die Grenze von 50.000 Euro überschreitet.
2. Ausländische Wertpapiere, Rechte, Lebensversicherungen: Dazu gehören Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile und Lebensversicherungspolicen, die außerhalb Spaniens gehalten werden. Diese Vermögenswerte müssen gemeldet werden, wenn ihr Gesamtwert die Grenze von 50.000 Euro übersteigt.
3. Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland: Dies betrifft den Besitz oder Miteigentum von Immobilien sowie Rechte an Immobilien, die sich außerhalb Spaniens befinden. Immobilien oder damit verbundene Rechte, deren Wert über 50.000 Euro liegt, müssen gemeldet werden.
Kryptowährungen im Ausland: Das "Modelo 721" ist ein neues Informationsformular in Spanien, das speziell für die Deklaration von im Ausland befindlichen virtuellen Währungen eingeführt wurde. Personen, die Kryptowährungen halten, sind verpflichtet, diese Vermögenswerte zu deklarieren, wenn der Gesamtwert aller im Ausland gehaltenen Kryptowährungen 50.000 Euro übersteigt.
Benötigte Dokumente und Angaben
Steuerpflichtige sind verpflichtet, das Modelo 720 ausschließlich elektronisch über die Website der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) einzureichen. Um das Modelo 720 korrekt zu deklarieren, ist es erforderlich, verschiedene Arten von Informationen und Dokumente über ausländische Vermögenswerte vorzubereiten und bereitzuhalten. Hier ist eine Liste der erforderlichen Informationen und Dokumente für jede Kategorie von Vermögenswerten:
Im Ausland bestehende Konten
Für jedes Konto müssen Sie folgende Informationen bereitstellen:
• Name und Anschrift des Finanzinstituts, bei dem das Konto geführt wird
• Kontonummer
• Datum der Eröffnung oder Schließung des Kontos innerhalb des Berichtsjahres
• Den durchschnittlichen Kontostand im letzten (4.) Quartal und den Saldo am 31. Dezember
• Anzahl der Kontoinhaber
Ausländische Wertpapiere, Rechte und Versicherungen
Für diese Kategorie müssen Sie Angaben zu folgenden Vermögenswerten machen:
• Typ des Vermögenswerts (z.B. Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteile, Lebensversicherungen)
• Name und Anschrift der juristischen Person oder des Verwalters der Wertpapiere, Rechte oder Versicherungen
• Identifikation der Vermögenswerte (ISIN: internationale Wertpapierkennnummer)
• Datum des Erwerbs
• Wert am 31. Dezember (Rückkaufswert) oder, falls nicht verfügbar, den letzten bekannten Wert
• Anzahl der Wertpapiere, Aktion
Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland
Für im Ausland befindliche Immobilien und Rechte an Immobilien benötigen Sie:
• Anzahl der Eigentümer
• Angabe der kompletten Adresse
• Datum des Erwerbs
• Kaufpreis der Immobilie
Kryptowährungen im Ausland
Die erforderlichen Informationen umfassen den Namen und die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen, die vollständige Identifizierung jeder Kryptowährung, sowie die Salden jeder Währung zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres, ausgedrückt in der jeweiligen Kryptowährungseinheit und deren Bewertung in Euro.
Fristgerechte und akkurate Einreichung
Die korrekte und pünktliche Einreichung des Modelo 720 und des Modelo 721 ist von größter Wichtigkeit. Versäumnisse bei der Einreichung, verspätete Einreichungen oder die Abgabe unvollständiger oder unrichtiger Informationen können zu erheblichen Strafen führen.
Sowohl das Modelo 720 als auch das Modelo 721 sind jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März für das vorangegangene Jahr elektronisch beim spanischen Finanzamt (Agencia Tributaria) einzureichen.
Eine erneute Abgabe des Modelo 720 ist nur erforderlich, wenn der Wert der bereits gemeldeten Vermögenswerte um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist oder wenn neue, bisher nicht gemeldete Vermögenswerte die Schwelle von 50.000 Euro überschreiten. Ebenso muss eine erneute Meldung erfolgen, wenn zuvor gemeldete Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind, beispielsweise durch Veräußerung oder Auflösung.
Allgemeine Hinweise
• Nicht nur die direkten Eigentümer von Auslandsvermögen, sondern auch Personen, die als Bevollmächtigte über Vermögenswerte verfügen, müssen diese deklarieren. Dies betrifft vor allem Konten bei ausländischen Banken, über die sie verfügungsberechtigt sind.
• Für alle Kategorien von Vermögenswerten ist es wichtig, die entsprechenden Dokumente aufzubewahren, die Ihre Angaben belegen, wie Kontoauszüge, Kaufverträge, Eigentumsurkunden, Versicherungspolicen, Wertpapierabrechnungen usw.
• Da die Erklärung elektronisch eingereicht werden muss, ist es ratsam, alle Dokumente
und Informationen in digitaler Form verfügbar zu haben.
Fazit
Das Modelo 720 bleibt ein zentrales Instrument der spanischen Steuerbehörden zur Kontrolle von Auslandsvermögen. Trotz der Anpassungen nach dem EuGH-Urteil ist das Modelo 720 weiterhin ein kontroverses Thema. In Spanien steuerlich ansässige Personen sollten deshalb regelmäßig überprüfen, ob ihr Auslandsvermögen die festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Eine fristgerechte und korrekte Abgabe des Modelo 720 ist essenziell, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Versäumnisse bei der Einreichung des Modelo 720 können zu erheblichen Strafen führen.
Bei einer Überprüfung durch die Steuerbehörden ist es wichtig, die Herkunft und den Wert der gemeldeten Vermögenswerte belegen zu können. Bewahren Sie daher alle relevanten Unterlagen und Nachweise sorgfältig auf. Aufgrund der Komplexität des Modelo 720 empfehlen wir die Hilfe eines Steuerberaters. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Erklärung korrekt ausgefüllt und fristgerecht eingereicht wird. Unser Experten-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten in Spanien zu unterstützen.