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AUTO-UMMELDUNG IN SPANIEN

 

Die Ummeldung eines Fahrzeuges  aus Deutschland oder der Schweiz nach Spanien ist ein Prozess, der aufgrund unterschiedlicher EU-Vorschriften und nationaler Gesetze in Spanien sorgfältig zu handhaben ist. Dieser Prozess umfasst verschiedene administrative Schritte, die eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß registriert wird und allen relevanten lokalen Vorschriften entspricht. Insbesondere die Ummeldung eines Autos aus der Schweiz, die nicht Mitglied der Europäischen Union ist, erfordert zusätzliche Schritte, vor allem bei Zoll- und Importbestimmungen.

 

Dieser Artikel bietet eine Grundlage für jeden, der vorhat, sein Fahrzeug in Spanien umzumelden. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Ummeldung in Spanien funktioniert, welche Behördengänge zu erledigen sind und welche Unterlagen Sie benötigen. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihr altes Kennzeichen aus Deutschland abmelden können und welche Punkte Sie bei der Ummeldung besonders beachten müssen.

 

Voraussetzungen für die Ummeldung

 

Für die Ummeldung eines Autos in Spanien müssen Sie folgende Unterlagen und Bedingungen erfüllen:

 

Eigentumsnachweis: Vorlage des Fahrzeugtitels oder der Zulassungsbescheinigung, die den Antragsteller als rechtmäßigen Eigentümer ausweist. In Deutschland sind diese Dokumente besser bekannt als Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). In der Schweiz wird äquivalent der Begriff „Fahrzeugausweis“ verwendet.

 

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC genannt): Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Betriebsnormen bestätigt und für die Zulassung des Fahrzeugs in der EU erforderlich ist. Sollte diese fehlen, kann ein Ingenieur alternativ eine spanische „Ficha reducida“ anfertigen.

 

Gültige ITV (Inspección Técnica de Vehículos): Die ITV ist die spanische technische Fahrzeuginspektion, die alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge regelmäßig durchlaufen müssen, um die Einhaltung der nationalen und europäischen Sicherheits- und Emissionsstandards zu gewährleisten.

 

Dies ist besonders relevant für Autos, die aus dem Ausland importiert werden, da auch diese vor der Zulassung in Spanien die ITV bestehen müssen, welche mit der Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland vergleichbar ist. Hierbei werden die Fahrzeugpapiere sowie der technische Zustand des Fahrzeugs gründlich überprüft. Nach erfolgreicher Inspektion wird die sogenannte „Ficha Técnica“ ausgestellt, ein offizielles Dokument, das die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs enthält und für die Zulassung sowie bei Inspektionen erforderlich ist.

 

Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters

 

NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero): Die Identifikationsnummer und gleichzeitig die Steuernummer für Ausländer, die in Spanien leben oder wirtschaftliche Interessen dort haben, zum Beispiel für die Anmeldung eines Autos.

 

Wohnsitznachweis: Nachweis des aktuellen Wohnsitzes in der Gemeinde der Provinz, in der das Fahrzeug angemeldet wird, bekannt als „Certificado de Empadronamiento“.

 

Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM): Für das umzumeldende Auto ist der Zahlungsnachweis bei der SUMA erforderlich, einer Verwaltungsbehörde, die in der Provinz Alicante für die Steuererhebung zuständig ist. Die Höhe der Kfz-Steuer variiert je nach der zuständigen Gemeinde und basiert vor allem auf dem Fahrzeugtyp sowie der in den Fahrzeugpapieren vermerkten „potencia fiscal“, was die fiskalische Leistung des Fahrzeugs darstellt.

 

Zahlung der Anmeldesteuer: Zusätzlich zur Kfz-Steuer wird auch die Anmeldesteuer („Impuesto de Matriculación“) fällig, die bei der Agencia Tributaria (Finanzamt) zu entrichten ist. Diese Steuer wird berechnet, basierend auf zwei wichtigen Faktoren: dem aktuellen Steuerwert Ihres Autos und wie viel CO2 es ausstößt. Sie finden die CO2-Emissionswerte Ihres Autos im Abschnitt „V.7“ der Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher als Fahrzeugschein bekannt war.

 

Die Steuerbeträge sind wie folgt gestaffelt, abhängig von den CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs: Fahrzeuge, die zwischen 0 und 120 g/km CO2 ausstoßen, sind von der Steuer befreit. Für Autos mit einem Ausstoß von 121 bis 159 g/km beträgt die Steuer 4,75%; Fahrzeuge, die zwischen 160 und 199 g/km emittieren, zahlen 9,75% und solche, die mehr als 200 g/km ausstoßen, unterliegen einem Steuersatz von 16%. Wenn das Auto weniger als 6 Monate alt ist oder weniger als 6.000 km gefahren wurde, gilt es nicht als Gebrauchtwagen und in diesem Fall wird in Spanien die Zahlung von 21% Mehrwertsteuer gefordert.

 

Besonderheiten bei Fahrzeugen aus der Schweiz:

 

Zollabfertigung: Da die Schweiz im Gegensatz zu Deutschland nicht zur EU gehört, muss das Fahrzeug zur Einführung in Spanien zunächst durch die Zollabfertigung, bevor es angemeldet werden kann.

 

Mit allen gesammelten Dokumenten und Zahlungsnachweisen ist ein Termin bei der zuständigen Verkehrsbehörde („Jefatura Provincial de Tráfico“) zu vereinbaren. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird die spanische Zulassungsbescheinigung („Permiso de Circulación“) ausgestellt. Im Gegenzug werden Ihre Kfz-Papiere aus dem Heimatland von der spanischen Zulassungsbehörde amtshalber einbehalten.

 

Kosten und Gebühren

 

Die Kosten für die Ummeldung eines Autos in Spanien variieren. Zu den typischen Steuern und Gebühren gehören: die ITV-Inspektionsgebühr, Zulassungsgebühr bei der Jefatura de Tráfico (Straßenverkehrsbehörde), Kfz-Steuer und eventuell anfallende Anmeldesteuer, die in Abhängigkeit von den CO2-Ausstoßwerten variiert. Für Schweizer Fahrzeuge kommt eine Zollgebühr hinzu, die je nach Fahrzeugwert variieren. Weiterhin müssen Kosten für neue Nummernschilder und das Honorar für die Abwicklung über eine sogenannte Gestoria (spanisches Dienstleistungsbüro) berücksichtigt werden.

 

Steuerbefreiung aufgrund von Wohnsitzwechsel

 

Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Spanien im Rahmen eines Wohnsitzwechsels kann steuerbefreit sein, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut betrachtet wird. Diese Regelung soll den Umzug innerhalb der Europäischen Union erleichtern und wird unter bestimmten Bedingungen gewährt.

 

Um eine Steuerbefreiung für Ihr Fahrzeug zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Wohnsitznachweis: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Hauptwohnsitz für mindestens 12 Monate vor Ihrem Umzug in Ihrem Herkunftsland lag, beispielsweise durch Wasser- und Stromrechnungen sowie Steuererklärungen.

 

Ununterbrochener Besitz und Nutzung: Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Ihren Besitz gewesen sein und von Ihnen genutzt worden sein.

 

Abmeldebescheinigung: Sie müssen sich offiziell bei Ihrer Gemeinde im Herkunftsland abmelden (Abmeldebestätigung), die das An- und Abmeldedatum verzeichnen muss.


Die Ummeldung eines Fahrzeugs aus Deutschland oder der Schweiz nach Spanien ist ein Prozess, der aufgrund unterschiedlicher EU-Vorschriften und nationaler Gesetze in Spanien sorgfältig zu handhaben ist.


Registrierung in Spanien: Sie müssen das Fahrzeug innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Anmeldung in der spanischen Gemeinde (Empadronamiento) registrieren. Die Anmeldung dient als Nachweis Ihres neuen Wohnsitzes in Spanien.

 

Originalrechnung oder Originalkaufvertrag: Für die Steuerbefreiung als Umzugsgut müssen Sie zudem die Originalrechnung oder den Originalkaufvertrag des Fahrzeugs vorlegen, in dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. 

 

Verzicht auf Weiterverkauf und Pflicht zur Privatnutzung: Nach der Einfuhr als Umzugsgut dürfen Sie das Fahrzeug in der Regel für 12 Monate nicht verkaufen. Zudem muss das Fahrzeug ausschließlich für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.


Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Spanien im Rahmen eines Wohnsitzwechsels kann steuerbefreit sein, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut betrachtet wird.


Neue Kennzeichen

 

Nachdem Sie von der zuständigen spanischen Zulassungsstelle Ihre neue Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación) erhalten haben, können Sie die Nummernschilder bei einem nahegelegenen Schilderdienst anfertigen lassen. Solche Dienste finden sich meist in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstellen.

 

In Spanien ist es im Gegensatz zu Deutschland nicht möglich, Wunschkennzeichen zu wählen. Seit 2001 werden alle Autokennzeichen in Spanien nach einem einheitlichen nationalen System vergeben, das aus vier Ziffern besteht, gefolgt von drei Buchstaben. Durch dieses landesweite Vergabesystem kann die Provinz, in der das Fahrzeug angemeldet wurde, nicht mehr anhand des Kennzeichens identifiziert werden. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Kennzeichen in Spanien dauerhaft am Fahrzeug verbleiben, auch bei einem Besitzerwechsel.

 

Was müssen Sie noch beachten?

 

Kfz-Versicherung in Spanien: Bevor Sie in Spanien am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss zudem eine spanische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Dies stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug gemäß spanischen Vorschriften versichert ist und Schäden, die Dritten entstehen könnten, abgedeckt sind.

 

Abmeldung in Deutschland: Nach der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs in Spanien ist es unerlässlich, dass Sie das Fahrzeug auch in Deutschland abmelden, um Doppelbesteuerungen und Versicherungskosten zu vermeiden, da die Abmeldung in Deutschland nicht automatisch mit der Zulassung im Ausland einhergeht.

 

Fazit

 

Die Ummeldung eines Fahrzeugs in Spanien ist aufgrund zahlreicher Formalitäten ein komplexer Prozess. Dazu zählen notwendige Dokumente, Fahrzeuginspektion sowie anfallende Steuern und Gebühren.

 

Besonders herausfordernd ist die Zollabwicklung für Fahrzeuge, die aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz importiert werden. Diese erfordert zusätzliche Formalitäten, die den Prozess verlängern und verkomplizieren.

 

Zudem können spezielle Steuerbefreiungen, beispielsweise bei der Einfuhr eines Fahrzeugs als Umzugsgut, zusätzliche Komplexität hinzufügen. Diese Befreiungen sind an strenge Bedingungen gebunden, deren Erfüllung genau nachgewiesen werden muss.

 

Angesichts dieser Herausforderungen ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe eine kluge Entscheidung. Durch eine solche Unterstützung wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Schritte korrekt und effizient abgewickelt werden, was Ihnen Zeit, Nerven und auch Geld spart.

 

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und überlassen Sie uns die Komplettabwicklung. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und können sich auf einen reibungslosen Start in Spanien freuen. Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihres Autos in Spanien und gleichzeitig um die Abmeldung in Deutschland.

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